Der gesetzliche Rahmen zum Klimaschutz wird durch das Zusammenspiel von internationalen Abkommen und europäischen, nationalen sowie Berliner Vorschriften gestaltet. Das Land Berlin hat in verschiedenen Vorschriften weitreichende klimapolitische Ziele verankert. Zentrale Ziele sind die Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit entsprechenden Rechtsverordnungen sollen die Klimaschutzziele erreichbar, kontrollierbar und evaluierbar werden.
Das Land Berlin hat sich diesen Zielen mit dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) bereits 1990 verpflichtet. Darüber hinaus wurde das Berliner Energiekonzept von 1994 verabschiedet, das neben den ersten CO2-Minderungszielen allgemeine energiepolitische Ziele für den Zeitraum bis 2010 festschreibt. Die Landesenergieprogramme bestimmen jeweils mittel- bis langfristige Ziele und Instrumente und benennen konkrete Umsetzungsmaßnahmen.




